Allendorf
Gemeinde Allendorf mit Ortsteil Aschau

Einwohner: Allendorf: 212; Aschau: 108 > gesamt: 320 (Stand 30.06.2019)
Bürgermeister:
Herr Christian Bechmann
Ortsstraße 46
2. Beigeordneter
Herr Patrick Oberländer
Am Sand 3
OT Aschau
weitere Mitglieder des Gemeinderates:
Dominik Hartmann, Tobias Kuhn, Dominik Witzel, Rainer Langer
Sprechzeit des ehrenamtliche Bürgermeisters: montags von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro in Allendorf, Ortsstraße 53
Verwaltung: Die Verwaltungsaufgaben für die Gemeinde Allendorf erfolgen seit dem 01.01.2019 durch die Stadtverwaltung Königsee.
Amtsblatt: gemeinsames Amtsblatt mit Königsee und Bechstedt > die Amtsblätter finden Sie auf dieser Homepage unter Bürgerservice/ Amtsblatt.
AKTUELLES
Wahlen 2025
Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl
am 18. Mai 2025 in der Gemeinde Allendorf
In der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Allendorf am 19. Mai 2025 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Zahl der Wahlberechtigten: 279
Zahl der Wähler: 105
Ungültige Stimmabgaben: 2
Gültige Stimmabgaben: 103
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:
Lfd. Nr. | Wahlvorschlag | Stimmen |
1 | Bechmann, Christian | 93 |
2 | Elzner, Falk | 5 |
3 | Trittschack, Tim | 3 |
4 | Mühlmann, Margit | 1 |
5 | Wittig, Dieter | 1 |
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag Nummer 1, Bechmann, Christian.
Christian Bechmann ist somit erneut zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Allendorf gewählt. Die neue Amtszeit des Bürgermeisters beginnt am 01. Juli 2025.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Schwarzburger Chaussee 12 in 07407 Rudolstadt, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Königsee, 19.05.2025
gez. Sylvia Sternkopf
Wahlleiterin

Vereine in Allendorf und Aschau
Dorf- und Heimatverein Aschau e.V.
Förderverein der Feuerwehr Allendorf