Allendorf

Gemeinde Allendorf mit Ortsteil Aschau



Einwohner: Allendorf: 212; Aschau: 108 > gesamt: 320 (Stand 30.06.2019)

Bürgermeister:

Herr Christian Bechmann

Ortsstraße 46

07426 Allendorf

+49 173 8113092

1. Beigeordneter

Herr Tim Trittschack

Ortsstraße 22

07426 Allendorf

+49 160 8018507

2. Beigeordneter

Herr Patrick Oberländer

Am Sand 3

OT Aschau

07426 Allendorf

+49 173 9703361

weitere Mitglieder des Gemeinderates:

Dominik Hartmann, Tobias Kuhn, Dominik Witzel, Rainer Langer

Sprechzeit des ehrenamtliche Bürgermeisters: montags von 17.00 bis 18.00 Uhr im Gemeindebüro in Allendorf, Ortsstraße 53

Verwaltung: Die Verwaltungsaufgaben für die Gemeinde Allendorf erfolgen seit dem 01.01.2019 durch die Stadtverwaltung Königsee.
Amtsblatt: gemeinsames Amtsblatt mit Königsee und Bechstedt > die Amtsblätter finden Sie auf dieser Homepage unter Bürgerservice/ Amtsblatt.



AKTUELLES

Wahlen 2025

Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl

am 18. Mai 2025 in der Gemeinde Allendorf

In der öffentlichen Sitzung des Wahlausschusses der Gemeinde Allendorf am 19. Mai 2025 wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:                                                       279

Zahl der Wähler:                                                                         105

Ungültige Stimmabgaben:                                                             2

Gültige Stimmabgaben:                                                             103

Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Lfd. Nr.

Wahlvorschlag

Stimmen

1

Bechmann, Christian

93

2

Elzner, Falk

5

3

Trittschack, Tim

3

4

Mühlmann, Margit

1

5

Wittig, Dieter

1

Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen entfallen auf den Wahlvorschlag Nummer 1, Bechmann, Christian.

Christian Bechmann ist somit erneut zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Allendorf gewählt. Die neue Amtszeit des Bürgermeisters beginnt am 01. Juli 2025.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde, dem Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt, Schwarzburger Chaussee 12 in 07407 Rudolstadt, wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Königsee, 19.05.2025

gez. Sylvia Sternkopf

Wahlleiterin











Vereine in Allendorf und Aschau

Dorf- und Heimatverein Aschau e.V.

Jörg Margraf

Kleine Gasse 6

OT Aschau

07426 Allendorf

+49 171 6752065

Förderverein der Feuerwehr Allendorf

Dominik Witzel

Ortsstraße 11

07426 Allendorf