Wahlbekanntmachung

über die Stichwahl zur Kommunalwahl am Sonntag, den 21. Juni 2026

1. Am 21. Juni 2026 findet die Stichwahl zur Wahl des Landrates des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt statt. Die Stichwahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

2. Die Stadt Königsee ist in folgende 20 Stimmbezirke aufgeteilt:

001     Regelschule Königsee, Mensa, Wasserluft 3 a, 07426 Königsee

002     Schulhort Königsee, Dr.-Dinkler-Allee 4, 07426 Königsee

003     Grundschule Königsee, Bahnhofstraße 1, 07426 Königsee

004     Kindergarten Königsee, Am Kümmelbrunnen 7, 07426 Königsee

005     Vereinshaus Unterschöbling, Unterschöbling 2, 07426 Königsee

006     Vereinshaus Lichta, Lichta 39a, 07426 Königsee

007     ehemalige Gaststätte Garsitz, Garsitz 43, 07426 Königsee

008     Vereinshaus Unterköditz, Unterköditz 48 b, 07426 Königsee

009     Feuerwehrgebäude Oberschöbling, Oberschöbling 1a, 07426 Königsee

010     Gaststätte „Schwarzburger Hof“ Dörnfeld, Dörnfeld a.d.H. 6, 07426 Königsee

011     Vereinsraum Horba, Horba 2, 07426 Königsee

012     Nebengebäude Bahnhof Rottenbach, Am Bahnhof 3a, 07426 Königsee, OT Rottenbach

013     Bürgerhaus Milbitz, Am Bache 1 d, 07426 Königsee, OT Milbitz

014     Bürgerhaus Paulinzella, Paulinzella 9, 07426 Königsee

015     Kegelbahn Solsdorf, Solsdorf 20a, 07426 Königsee

016     Bürgerhaus Thälendorf, Thälendorf 26, 07426 Königsee

017     Gemeinderaum der ev. Kirche, Quittelsdorf 4, 07426 Königsee

018     Feuerwehrgebäude Leutnitz, Leutnitz 22, 07426 Königsee

019     Sportlerheim am Sportplatz  Dröbischau, 07426 Königsee OT Dröbischau

020     Feuerwehrgebäude Oberhain, Oberhain 87, 07426 Königsee

 

In den Wahlbenachrichtigungsbriefen, die den Wahlberechtigten bereits für die Wahl am 07.06.2026 übermittelt wurden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. Diese gelten auch für die Stichwahl.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Stichwahl zur Landratswahl ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstandes. Der Briefwahlvorstand tritt am Stichwahltag um 16.00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus, 1. OG, Markt 1, 07426 Königsee zur Ermittlung des Stichwahlergebnisses zusammen. Er ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis – Unionsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen gültigen Identitätsausweis -  oder den Reisepass mitzubringen. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält nach Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

3.1 Für die Stichwahl des Landrates liegen zwei Wahlvorschläge vor. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.

4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seinen Stimmzettel und faltet diesen so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.

Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlkabine aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5.  Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Stichwahl teilnehmen. Wahlberechtigte, die bereits für die Wahl am 07. Juni 2026 Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten diese automatisch auch für die Stichwahl. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 21. Juni 2026 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.

7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 22. Juni 2026, ab 8:00 Uhr in denselben Wahlräumen bzw. für die Stimmbezirke 001 – 004 im Sitzungssaal im Rathaus, Markt 1, 07426 Königsee fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.

Königsee, den 10.06.2026

gez. Marco Waschkowski                                                 gez. Annegret Finger

Leiter der Verwaltung                                                        Wahlleiterin