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- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen -1
- Wahlbekanntmachung über die Kommunalwahl am Sonntag, den 7. Juni 2026
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Wahlbekanntmachung
über die Kommunalwahl am Sonntag, den 7. Juni 2026
1. Am 7. Juni 2026 findet die Wahl des Landrates des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt statt. Gleichzeitig findet im Ortsteil mit Ortsteilverfassung Köditz die Wahl des Ortsteilbürgermeisters statt.
Die Kommunalwahl dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.
2. Die Stadt Königsee ist in folgende 20 Stimmbezirke aufgeteilt:
001 Regelschule Königsee, Mensa, Wasserluft 3 a, 07426 Königsee
002 Schulhort Königsee, Dr.-Dinkler-Allee 4, 07426 Königsee
003 Grundschule Königsee, Bahnhofstraße 1, 07426 Königsee
004 Kindergarten Königsee, Am Kümmelbrunnen 7, 07426 Königsee
005 Vereinshaus Unterschöbling, Unterschöbling 2, 07426 Königsee
006 Vereinshaus Lichta, Lichta 39a, 07426 Königsee
007 ehemalige Gaststätte Garsitz, Garsitz 43, 07426 Königsee
008 Vereinshaus Unterköditz, Unterköditz 48 b, 07426 Königsee
009 Feuerwehrgebäude Oberschöbling, Oberschöbling 1a, 07426 Königsee
010 Gaststätte „Schwarzburger Hof“ Dörnfeld, Dörnfeld a.d.H. 6, 07426 Königsee
011 Vereinsraum Horba, Horba 2, 07426 Königsee
012 Nebengebäude Bahnhof Rottenbach, Am Bahnhof 3a, 07426 Königsee, OT Rottenbach
013 Bürgerhaus Milbitz, Am Bache 1 d, 07426 Königsee, OT Milbitz
014 Bürgerhaus Paulinzella, Paulinzella 9, 07426 Königsee
015 Kegelbahn Solsdorf, Solsdorf 20a, 07426 Königsee
016 Bürgerhaus Thälendorf, Thälendorf 26, 07426 Königsee
017 Gemeinderaum der ev. Kirche, Quittelsdorf 4, 07426 Königsee
018 Feuerwehrgebäude Leutnitz, Leutnitz 22, 07426 Königsee
019 Sportlerheim am Sportplatz Dröbischau, 07426 Königsee OT Dröbischau
020 Feuerwehrgebäude Oberhain, Oberhain 87, 07426 Königsee
In den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtigten übermittelt werden, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Landratswahl ist ein Briefwahlvorstand gebildet worden. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstandes. Der Briefwahlvorstand tritt am Wahltag um 15.00 Uhr im Sitzungssaal im Rathaus, 1. OG, Markt 1, 07426 Königsee zur Ermittlung des Wahlergebnisses zusammen. Er ist nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.
In dem Ortsteil, in dem ein Ortsteilbürgermeister gewählt wird, bildet der jeweilige Ortsteil den Wahlkreis. Die Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Ortsteilbürgermeisterwahl im Ortsteil Köditz erfolgt durch den Wahlvorstand des Ortsteils.
3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren amtlichen Personalausweis – Unionsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen gültigen Identitätsausweis - oder den Reisepass mitzubringen. Bewahren Sie Ihre Wahlbenachrichtigungskarte auf, da sie für eine eventuelle Stichwahl (am 21. Juni 2026) noch benötigt wird. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wahlberechtigte erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlberechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.
Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:
3.1 Für die Wahl des Landrates liegen vier Wahlvorschläge vor. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie einen der aufgedruckten Wahlvorschläge kennzeichnen.
3.2 Für die Wahl des Ortsteilbürgermeisters im Ortsteil Köditz liegt ein Wahlvorschlag vor. Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Stimme. Die Wähler vergeben ihre Stimme dadurch, dass sie entweder den auf dem amtlichen Stimmzettel aufgedruckten Wahlvorschlag kennzeichnen oder diesen streicht und stattdessen eine andere wählbare Person mit Nachnamen, Vornamen und Beruf handschriftlich eintragen.
4. Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlzelle, kennzeichnet dort seine/n Stimmzettel und faltet diese/n so zusammen, dass andere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können.
Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlkabine aufhält.
Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.
5. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen sowie zu den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands, soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.
6. Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am 07. Juni 2026 bis 18.00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8. Die Ermittlung des Wahlergebnisses wird am Montag, dem 08. Juni 2026, ab 8:00 Uhr in denselben Wahlräumen bzw. für die Stimmbezirke 001 – 004 im Sitzungssaal im Rathaus, Markt 1, 07426 Königsee fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet werden kann.
Königsee, den 05.05.2026
gez. Marco Waschkowski gez. Annegret Finger
Leiter der Verwaltung Wahlleiterin


