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Personalausweis Adresse ändern lassen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Als Inhaberin beziehungsweise Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personalausweis-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies ist der Fall, wenn sich die Adresse geändert hat. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, die – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben. Achten Sie also darauf, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste gegebenenfalls nicht genutzt werden oder eventuell Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.
Die Adressänderung können Sie persönlich bei der Pass-/Personalausweis- und eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung über das Internet durchführen.
Spezielle Hinweise für Stadt KönigseeZur Zeit können KEINE Fotos vor Ort erstellt werden
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Bei persönlicher Vorsprache:
- Personalausweis, Reisepass oder eID-Karte
- Bei elektronischer Änderung:
- Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
- geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
- kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC
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- Bei persönlicher Vorsprache:
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Kurztext
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