elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung

  • Leistungsbeschreibung

    Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben; eID-Karten können seit 01.01.2021 Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis erhalten. Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

    Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie entweder

    • den elektronischen PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst (aktuell noch in einer ersten Beta-Version) nutzen oder
    • sich an Ihre Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.
  • Verfahrensablauf

    Sie können sich an die Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde wenden.

  • Voraussetzungen

    Für die beantragende Person gelten folgende Voraussetzungen:

    • Sie sind Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte.
    • Sie sind Deutscher beziehungsweise Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz (GG).
    • Sie sind in der Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet.
       
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis
  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Es gibt keine Fristen für Sie.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

Zuständige Abteilungen