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Böllerverbot in Kulturdenkmalen
Burgen und Schlösser sind beliebte Aufenthaltsorte in der Silvesternacht. Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (STSG) weist darauf hin, dass in allen ihren 31 Kulturdenkmalen der Gebrauch von Feuerwerkskörpern verboten ist. Oft sind die Schlösser zudem Teil kommunaler Verbotszonen in Altstadtgebieten.
Selbst bei umsichtigem Gebrauch von Böllern und Raketen ist in Denkmalensembles die Gefahr von Bränden mit verheerender Wirkung groß. In den vergangenen Jahren konnte an mehreren historischen Gebäuden nur durch das zügige Eingreifen der Feuerwehr Schlimmeres verhindert werden. Die STSG appelliert deshalb eindringlich, das Verbot zu achten und mit Feuerwerkskörpern großen Abstand zu den Kulturschätzen zu wahren. An einigen Orten wird es eine Bestreifung geben.


