Betreten von Eisflächen lebensgefährlich und verboten


Die Stadtverwaltung Königsee warnt vor dem Betreten von Eisflächen. Trotz oft länger anhaltender Frostperioden sind die Eisdecken auf Seen oder anderen Gewässern nicht tragfähig und es droht Einbruch. Besonders Kinder lassen sich vom glitzernden Eis zu unvorsichtigem Verhalten verleiten. Warnen Sie Ihre Kinder deshalb vor den Gefahren. Wer ins Eis einbricht, unterkühlt innerhalb weniger Minuten und droht zu ertrinken.

Betreten Sie niemals Eisflächen, die für das Betreten nicht ausdrücklich freigegeben sind.

Hinweise:

  • Erklären Sie Ihren Kindern die Gefahren durch Betreten von Eisflächen.
  • Besondere Vorsicht ist bei Steganlagen, Schilf, Brückenpfeilern und ähnlichen Objekten geboten.
  • Lassen Sie Kinder nicht unbeaufsichtigt in die Nähe von Gewässern.
  • Einsetzendes Tauwetter kann die Tragfähigkeit des Eises sehr schnell beeinträchtigen.
  • Betreten Sie keine Eisflächen von fließenden und stehenden Gewässern.
  • Wasserpfützen und Verfärbungen am Eis können Hinweis auf brüchige Stellen sein.

Das Betreten der Eisflächen öffentlicher Gewässer ist gemäß § 6 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Königsee generell untersagt.

gez. Marco Waschkowski

Bürgermeister