3. Stadtratssitzung
Festsetzung der Pachtpreise für das Waldhaus Königsee


Nach umfangreicher Sanierung des Objektes empfiehlt die Finanzverwaltung eine Anpassung der Preise und der entsprechenden Staffelung.

Die Nutzungspreise werden nur geringfügig angehoben. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass das Gebäude laut Brandschutzkonzept standardmäßig nur für 200 Personen zugelassen ist, was eine Wertschöpfung für Nutzer beeinflusst.

Der Stadtrat der Stadt Königsee beschließt für die Nutzung von Räumlichkeiten und sonstigen Leistungen im Waldhaus Königsee (Dr.-Dinkler-Allee 11) nachfolgende Pachtpreise:

  1. Saal:

a) gewerbliche Veranstaltungen mit Gewinnerzielungsabsicht, stadtfremde Vereine, private Veranstaltungen

= 1.000,00 € pro Veranstaltung + ggf. 1.500,00 € Kaution

Ablösung durch Bürgschaft oder Hinterlegung möglich

b) Veranstaltungen Königseer Vereine mit Gewinnerzielungsabsicht

= 500,00 € pro Veranstaltung

c) Veranstaltungen Königseer Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht, sowie Veranstaltungen gemeinnütziger ortsfremder Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht (Jugendweihe, Berufsmesse, etc.)

= 350,00 € pro Veranstaltung

d) schulische und gleichartige Veranstaltungen gemeinnützigen Charakters, welche vorrangig der Bereicherung des kulturellen Lebens dienlich sind

 z.B.: Schuleinführung, Theater, Orchester u.Ä.

= 300,00 € pro Veranstaltung

e) stundenweise Nutzung des Saals ohne 2. OG, gemäß oben genannter Pos. 1a – d (maximal 4 Stunden) z.B.: Tanzstunde, Diavorträge u.Ä.

= 60,00 € pro Stunde

  1. Vereinsräume (EG rechts oder links):

a) Gewerbliche Veranstaltung und private Feiern

= 100,00 € pro Veranstaltung je Raum

b) gemeinnützige Veranstaltungen

                                               = 50,00 € pro Veranstaltung je Raum

c) stundenweise Nutzung

                                               = 15,00 € pro Veranstaltung je Raum

3.   Nutzung der Küche mit Vorratsraum:                            

                                               pauschal 50,00 € pro Nutzungstag

Die Reinigungskosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet. Die Erhebung dieser wird im Nutzungsvertrag festgelegt.

Diese Preise gelten für alle neu angemeldeten Nutzungen ab dem Tag der Beschlussfassung. Mit Inkrafttreten der neuen Pachtpreisregelung, treten die Preisregelungen aus den vorhergehenden Beschlüssen außer Kraft. Die Pachtpreise sind alle zwei Jahre erneut zu prüfen und ggf. zu aktualisieren.