Verlängerung der Auslegung
Aufgrund des sehr großen Interesses der Bürger und Bürgerinnen in den betroffenen Gemeinden und auf Bitten der Verwaltungsgemeinschaft „Schwarzatal“ wird die bereits laufende Auslegung der Unterlagen an allen Auslegungsstellen um einen Monat verlängert.
Der Auslegungszeitraum endet nunmehr am
13.11.2025.
Bürgerinnen und Bürger haben hiernach noch bis einschließlich 12.12.2025 Gelegenheit ihre Einwendungen im Verfahren vorzubringen.
Die Regelungen zur Einsichtnahme bleiben unverändert:
Die ausliegenden Unterlagen dürfen nur unter Aufsicht eingesehen werden.