Ankündigung nach § 68 Absatz 1 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) der Durchführung von Vermessungsarbeiten am Gewässer Wohlrose


Das Gewässer Wohlrose wurde gemäß der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie als Risikogewässer eingestuft. Im Zuge der erforderlichen Maßnahmen zur Gefahrenbewertung ist es u.a. notwendig, Hochwassergefahrenkarten zu erstellen und das Überschwemmungsgebiet auszuweisen.

Da für die Wohlrose bislang keine hydraulischen Modelldaten vorliegen, die eine verlässliche Einschätzung der Überschwemmungstiefen und weiterer hydrologischer Parameter ermöglichen, müssen grundlegende Vermessungen durchgeführt werden.

Mit diesen Arbeiten wurde die Glückauf-Vermessung GmbH aus Sondershausen beauftragt. Die Vermessung umfasst:

  • die Erfassung von Gewässer- und Talprofilen,
  • die Vermessung von Sonderprofilen (z. B. Brücken, Durchlässe),
  • die Erstellung von Lage- und Höhenplänen.

Betreten von Grundstücken

Um eine präzise Datenerhebung zu gewährleisten, ist der Zutritt zu den betroffenen Grundstücken erforderlich. Wir bitten daher alle Anwohner und Grundstückseigentümer, den Mitarbeitern des Vermessungsbüros den Zugang zu ermöglichen.

Die Vermesser können ihre Tätigkeit und Beauftragung durch eine vom TLUBN ausgestellte Bescheinigung belegen.

Rechtlicher Hinweis

Nach § 68 Absatz 1 ThürWG haben Eigentümer und Nutzungsberechtigte betroffener Grundstücke das Betreten und die vorübergehende Benutzung derselben durch Unternehmer oder deren Beauftragte zu dulden, soweit dies für die Vorbereitung und die Durchführung des o.g. Vorhabens erforderlich ist.

Die Vermessungsarbeiten werden innerhalb der vegetationsfreien Periode (ab Herbst 2025) durchgeführt. Ein genauer Zeitplan steht derzeit noch nicht fest. Sobald dieser vorliegt, erfolgt eine rechtzeitige Information.

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) Referat 41

Göschwitzer Straße 41

07745 Jena