Anhörung innerhalb des Rechtsverordnungsverfahrens zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes des Fließgewässers Schwarza (Saale)


Die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes erfolgt gemäß § 76 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.2585), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) geändert worden ist.
Nach § 66 Thüringer Wassergesetz (ThürWG) vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 74), das zuletzt durch Artikel 52 des Gesetzes vom 2.Juli 2024 (GVBl. S. 277) geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gegeben:
Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie die zugehörigen Karten (Kartenblätter im Maßstab 1 : 10 000, basierend auf ATKIS, und Kartenblätter im Maßstab 1 : 2 000, basierend auf ALKIS) liegen vom
                    15.09.2025 bis einschließlich 14.10.2025
in folgenden Behörden während der Sprechzeiten zur allgemeinen Einsicht für jedermann aus:
Stadtverwaltung Bad Blankenburg,
Bauamt, Markt 1 in 07422 Bad Blankenburg,
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Stadtverwaltung Neuhaus am Rennweg,
Zimmer 2.16, Marktstraße 2 in 98724 Neuhaus am Rennweg
(als erfüllende Gemeinde für die Gemeinde Goldisthal)
Montag bis Mittwoch
7:15 - 15:30 Uhr
Donnerstag 7:15 - 18:00 Uhr
Freitag 7:15 11:30 Uhr
Stadtverwaltung Rudolstadt, Bürgerservice
im Erdgeschoss des Rathauses, Markt 7 in 07407 Rudolstadt
Mo., Mi. und Fr.
8:00 - 14:00 Uhr
Die. und Do. 8:00 - 18:00 Uhr
Samstag 9:00 - 12:00 Uhr

Verwaltungsgemeinschaft “Schwarzatal“
Standort Oberweißbach, Bauamt, Markt 5 in 98744 Schwarzatal
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Montags, mittwochs, donnerstags und freitags nur nach
telefonischer Terminvereinbarung unter 036705/67411
Stadtverwaltung Königsee, Bauamt
im Obergeschoss des Rathauses, Markt 1 in 07426 Königsee
Dienstag 9:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Landgemeinde “Stadt Großbreitenbach“, Bauamt: Zimmer 207,
Rathaus, Markt 11 in 98701 Großbreitenbach
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Etwaige Bedenken gegen die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes und den Erlass einzelner Schutzanordnungen sowie Anregungen zu dem Entwurf können bis einen Monat nach Ablauf der oben angegebenen Auslegungsfrist
- schriftlich beim Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Göschwitzer Straße 41 in 07745 Jena oder
- mündlich zur Niederschrift im Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar,
Dienstgebäude 1, Harry-Graf-Kessler-Str. 1 in 99423 Weimar, Zimmer 1809 nur nach vorheriger Terminabstimmung,
Telefon: 0361 573943619 oder 0361 573943329
zu folgenden Dienststunden:
Montag 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag 8:30 - 11:30 Uhr 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag 8:30 - 11:30 Uhr
vorgebracht werden.
Verspätet eingehende Einwendungen können bei dem Erlass der Rechtsverordnung unberücksichtigt bleiben.
Wer fristgemäß Bedenken oder Anregungen vorgebracht hat, die beim Erlass der Rechtsverordnung nicht berücksichtigt wurden, wird über die Gründe unterrichtet.
Dieser Bekanntmachungstext wird auch auf der Internetseite des TLUBN unter

 https://tlubn.thueringen.de/service/amtlichebekanntmachungen veröffentlicht.
Die zugehörigen Karten werden im Auslegungszeitraum ebenfalls auf der Internetseite des TLUBN unter

 https://tlubn.thueringen.de/service/ueberschwemmungsgebiete veröffentlicht.
Durch Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Im Auftrag i. V. Karsten Pehlke
Abteilungsleiter 4