Wegfall des Kinderreisepasses zum 01.01.2024


Der Kinderreisepass war bisher ein alternatives Reisedokument für Kinder unter 12 Jahren. Im Gegensatz zum regulären Reisepass oder Personalausweis hatte er eine maximale Gültigkeit von 12 Monaten. Der Kinderreisepass konnte allerdings verlängert werden, solange er noch gültig und das Kind noch nicht 12 Jahre alt war. Ein großer Vorteil war, dass der Kinderreisepass sofort nach Beantragung ausgestellt werden konnte. Mit dem Wegfall des Kinderreisepasses ab 2024 entfällt somit auch diese Möglichkeit des kurzfristigen Erhalts eines Ausweisdokuments für Ihr Kind.

Ab dem Jahr 2024 besteht somit ausschließlich die Wahl zwischen einem elektronischen Reisepass und einem Personalausweis für Ihr Kind. Beide Dokumente sind beim Einwohnermeldeamt zu beantragen (vorherige Terminvereinbarung nötig), werden jedoch von der Bundesdruckerei gefertigt, was eine Wartezeit von etwa 3 bis 6 Wochen bedeutet. Bitte beantragen Sie daher die für Ihre Reise benötigten Dokumente rechtzeitig vor Reiseantritt.

Bei Fragen steht Ihnen die Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes gern zur Verfügung.

gez. Waschkowski

Bürgermeister