Medieninformation vom 2.11.2023 - Parkanlagen bei Sturm nicht betreten


Gefahr geht bei Sturm aber auch von den Burgen und Schlössern mit ihrem baumbestandenen Umfeld und den teils sehr großen Dächern aus. Hier können sich Ziegel oder Schieferplatten lösen und zu Boden gehen. Die Warnung betrifft deshalb auch den Aufenthalt in der Nähe von Gebäuden.

Diese Parkanlagen gehören zum Bestand der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten:

  • Schlosspark Altenstein in Bad Liebenstein
  • Dornburger Schlösser und Gärten
  • Herzoglicher Park Gotha
  • Fürstlich Greizer Park
  • Schlosspark Molsdorf
  • Schlosspark Heidecksburg in Rudolstadt
  • Terrassengarten Schloss Wilhelmsburg Schmalkalden
  • Schlossgarten Schwarzburg
  • Schlosspark Sondershausen
  • Garten am Kirms-Krackow-Haus in Weimar
  • Schlosspark Wilhelmsthal bei Eisenach