Hundehaltung


 Auch eine Haftpflichtversicherung muss der Halter eines Hundes nach § 2 Abs. 5 TürTierGefG zur Deckung der durch den Hund verursachten Personen- und Sachschäden abschließen und aufrechterhalten. Die Mindestversicherungssumme für Personenschäden beträgt 500.000 Euro und für sonstige Schäden 250.000 Euro.

Die Haltung eines Hundes mit der Kennzeichnung des Mikrochips und die Haftpflichtversicherung sind beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Königsee anzuzeigen. Dazu füllen Sie bitte das Formular „Angaben über die Haltung eines Hundes“, welches Sie auf der Webseite der Stadtverwaltung Königsee herunterladen können, aus. Gerne können Sie das Formular auch telefonisch unter der 036738/497-53 oder per E-Mail unter ordnungsamt@koenigsee.de anfordern. Sollten sich mehrere Hunde in der Haltung befinden, so ist pro Hund ein Formular auszufüllen.

Ist der Hund verstorbenen oder hat ein Halterwechsel stattgefunden, so ist dies dem Ordnungsamt ebenfalls schriftlich anzuzeigen.

Wir bitten um Beachtung!

Ordnungsamt