Gemeindeaushang Schweinepest
Auszugaus dem Merkblatt
"Afrikanische Schweinepest: Hinweise
Meldepflicht für Tierhalter
Bitte beachten Sie, dass jede Schweinehaltung ab dem ersten Tier beim zuständigen Veterinäramt und
der Tierseuchenkasse gemeldet werden muss. Diese Meldepflicht ist gesetzlich vorgegeben. Sollten
Sie Ihre Tiere noch nicht angemeldet haben, holen Sie das bitte umgehend nach.
Verfütterungsverbot für Speiseabfälle
Einer der Hauptübertragungswege der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist der über kontaminierte
Fleisch-und Wurstwaren. Das Virus kann beispielsweise in getrocknetem Fleisch bis zu 300 Tage
überleben. Bitte entsorgen Sie Ihre Speiseabfälle nur in verschließbaren, wildschweinsicheren
Behältern und verfüttern Sie keinesfalls Speiseabfälle an Ihre Schweine. Das ist schon seit vielen Jahren
verboten!"
Das vollständige Merkblatt zum Download finden Sie hier.