26. Stadtratssitzung
Auf der Tagesordnung im öffentlichen Teil stand nach den üblichen Formalien der Forstzustandsbericht, vorgestellt von Forstamtsleiter Karsten Rose vom Forstamt Gehren, zu welchem der größte Teil der Wälder der Stadt gehört. Alle 10 Jahre wird der Zustand des Waldes in Augenschein genommen, sozusagen eine Inventur gemacht.
Der Wald hat große Probleme. Aufgrund der hohen Trockenheit in den letzten Jahren sind die Bäume geschwächt und daher ein gefundenes Fressen für den Borkenkäfer und andere Schädlinge wie Kupferstecher und Buchdrucker. Außerdem hat der Sturm Fabienne im September 2018 große Schäden hinterlassen wie zuvor schon Kyrill. So war der Forst zu einem großen Teil seiner Tätigkeiten damit beschäftigt, Schadholz einzuschlagen. Seit 2018 haben sich die Schadholzmengen vervielfacht. In 2022 waren es im Gebiet des Forstamtes Gehren 220 000 Festmeter, in 2023 werden 350 000 Festmeter erwartet. (Normaleinschlag wäre 110 000 Festmeter-das entspricht der Ladung von 4.400 Lkw.)

Zum Glück sind die Holzpreise momentan sehr gut und es wird viel Holz exportiert. Auf den kahlen Flächen geht es nun um die Wiederbewaldung. Es wächst von allein ein Wald heran mit mindestens 5 Baumarten. Das geht aber nur, wenn man diese Gebiete einzäunt um sie vor Wildschaden zu bewahren. Leider gibt es zu viel Rotwild in unseren Wäldern. Schäl- und Verbiss-Schäden vernichten teilweise bis 10 % des Waldes. Und so ein Zaun kostet 16 € pro laufenden Meter. 6 Hektar von 45 wurden eingezäunt. 4.500 Bäume wurden als Ergänzung gepflanzt. Die Pflanzung von Mischbaumarten (Tanne, Eiche) ist nur mit Zaun zielführend, so Rose.
Seit 2013 wurden 7,7 km Wege im Wald neu oder ausgebaut. Karsten Rose mahnte ausreichend Mittel für Pflege und Unterhaltung einzuplanen.
Außerdem gibt es eine Versuchsfläche Weißtanne, auf der verschiedene Weißtannensorten ausprobiert werden. Mit der Weißtanne soll der Wald klimafit werden. Der Waldumbau soll die Wälder für die zunehmende Trockenheit rüsten.
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Verlängerung der Optionserklärung zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand bis zum 01.01.2025.
Mit der Verlängerung der „Optionserklärung“ wird der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2020 und vor dem 1.1.2025 ausgeführten Leistungen weiterhin angewendet.
Im Bundesgesetzblatt vom 20. Dezember 2022 wurde nun das in Kraft treten der Verlängerung der Optionsfrist bis zum 01.01.2025 im Jahressteuergesetz 2022 verkündet.
Um die Verlängerung der Optionsfrist bis zum 01.01.2025 in Anspruch nehmen zu können war eine erneute Beschlussfassung erforderlich.
Der Stadtrat der Stadt Königsee beschloss als nächstes die Aufnahme des Ratskellers in die Anlage 1 der Entgeltordnung der Stadt Königsee vom 5.9.2022.
Nach Renovierung des Ratskellers kann wieder eine Vermietung erfolgen. Der Mietpreis beträgt nach Kalkulation 150,00 Euro für eine ganztägige und 20,00 Euro für eine stundenweise Nutzung. Die Benutzung des vorhandenen Inventars ist in der Nutzungsgebühr inbegriffen.
Nächster Tagesordnungspunkt war eine Information zum möglichen eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes.
Die Firmen UGG und die Thüringer Netkom stellten sich vor und erläuterten ihre Pläne.
Bei der nächsten Stadtratssitzung wird noch die Glasfaser Plus, ein Tochterunternehmen der Telekom ihre Ausbaupläne vorstellen. Die Stadt muss sich am Ende für einen Anbieter entscheiden.
Bei den Anfragen der Stadtratsmitglieder und der Einwohnerfragestunde am Ende gab es auch hauptsächlich Fragen zum Ausbau des Glasfasernetzes.