25. Stadtratssitzung
Auf der Tagesordnung stand die 3. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Königsee vom 16.01.2019. Mit dem Sechsten Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung, in Kraft getreten am 01. April 2021, wurden zahlreiche neue Regelungen in die Thüringer Kommunalordnung aufgenommen. Den Kommunen obliegt es, in ihren Hauptsatzungen diese Regelungen und die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten zu übernehmen.
Verpflichtend einzuführen ist die Einwohnerfragestunde. Der Stadtrat hat bereits vor langer Zeit in seiner Geschäftsordnung eine Bürgerfragestunde vorgesehen, die auch regelmäßig am Ende des öffentlichen Teils einer jeden Sitzung durchgeführt wird. Diese wird also zukünftig als Einwohnerfragestunde bezeichnet und in die Hauptsatzung aufgenommen. Ebenfalls als Soll-Regelung ist jetzt die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gesetzlich verankert.
Die Änderung der Hauptsatzung wird außerdem notwendig, da mit Veröffentlichung der jährlichen Preisentwicklungsrate die Höchstbeträge für die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen kommunalen Wahlbeamten anzupassen sind.
Die Obdachlosenunterkunftssatzung und die Obdachlosenunterkunftskostensatzung wurden überarbeitet und den gesetzlichen Vorschriften angepasst. Sie orientieren sich genauso wie die alte Satzung an der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes. Die neuen Satzungen werden alle im Amtsblatt veröffentlicht.
Außerdem ging es um die Aufhebung des Sperrvermerkes für die Verpflichtungsermächtigungen Waldhaus Königsee für die Haushaltsjahre 2023-2024.
Im Rahmen der Erstellung des Brandschutzkonzeptes hat sich ergeben, dass es für die Evakuierung von Personen im Brandfall von der Empore und der Bar im Dachgeschoss erforderlich ist, einen zweiten Fluchtweg über eine Außentreppe (gewendelte Stahltreppe) zu schaffen. Folgende Konkretisierungen haben sich weiterhin ergeben: die Trockenlegung des Hausanschlussraumes im Keller, Umbau der Sanitärbereiche, Erneuerung Drainageleitungen und die Neuinstallation eines Lüftungsgerätes, das die Instandsetzung der vorhandenen Anlage nicht möglich ist. Es ergeben sich Mehrkosten, die im Haushalt 2023 angemeldet werden. Hierzu gab es eine kleinere Diskussion. Bei der Förderstelle (die Sanierung des Waldhauses ist ein Projekt der Dorferneuerung) wird eine Erhöhung der Fördermittel beantragt.
Alle Beschlüsse wurden einstimmig gefasst.